Sprachliche Gewalt in öffentlich-politischen Diskursen. Formen, Ebenen und Funktionen

Constanze Spieß vom Institut für Germanistik an der KF Uni Graz vollzieht anhand konkreter Beispiele eine linguistische Analyse von Hate Speech im politischen Kontext.

Einleitung

Auf die Aussage der damaligen Beauftragten der Bundesregierung Deutschland für Migration, Flüchtlinge und Integration und SPD-Politikerin Aydan Özoguz, „eine spezifisch deutsche Kultur [sei], jenseits der Sprache, schlicht nicht identifizierbar“[1], die im Kontext der Leitkulturdebatte erfolgte, reagierte der AfD-Politiker Alexander Gauland im August 2017 auf einer Wahlkampfveranstaltung in Thüringen mit folgender Aussage:

(1) „Diese tolle Ausländerbeauftragte im Kabinett Merkel sagt noch etwas. Sie sagt, eine spezifisch deutsche Kultur ist jenseits der Sprache schlicht nicht identifizierbar. Das sagt eine Deutsch-Türkin. Ladet sie mal ins Eichsfeld ein, und sagt ihr dann, was spezifisch deutsche Kultur ist. Danach kommt sie hier nie wieder her, und wir werden sie dann auch, Gott sei Dank, in Anatolien entsorgen können.“[2]

Die Aussage war Anlass für einen in der Medienöffentlichkeit verstärkt geführten Diskurs über Hassrede und Hassbotschaften; es wurde verhandelt, inwiefern die Äußerung Gaulands strafrechtlich zu verfolgen ist, welche Einstellungen einer solchen Aussage zugrunde liegen, was diese Aussage bedeutet und welche Funktion sie im öffentlich-politischen Diskurs hat.
Aus linguistischer Perspektive haben wir es beim Sprechen über die Äußerung Gaulands mit der Thematisierung bzw. der metapragmatischen Verhandlung von Hassrede und von sprachlicher Gewalt zu tun. Hassrede und sprachliche Gewalt ist kein neues sprachliches Phänomen, vielmehr stellen Formen sprachlicher Gewalt seit jeher eine Facette sprachlicher Interaktion dar[3].
Was aber ist das genau, was als Hate Speech oder als Hassrede bezeichnet wird und Gegenstand öffentlich-politischer Auseinandersetzungen ist? Mit Meibauer (2013) ist darunter Folgendes zu verstehen:

„Unter Hate Speech – hier übersetzt mit „Hassrede“ – wird im Allgemeinen der sprachliche Ausdruck von Hass gegen Personen oder Gruppen verstanden, insbesondere durch die Verwendung von Ausdrücken, die der Herabsetzung und Verunglimpfung von Bevölkerungsgruppen dienen.“ (Meibauer 2013, 1)

Und Scharloth (2017, 98) erweitert die Definition, insofern er in

„Hate Speech [...] eine Sonderform der Herabwürdigung [sieht]. Eine Herabwürdigung besteht darin, dass man einer Person eine soziale Identität zuschreibt, die von der Mehrheit der Gesellschaft negativ beurteilt wird, eine unwerte, moralisch verwerfliche oder randständige Identität [...]“

Hate Speech oder die deutsche Entsprechung Hassrede ist somit eine Form sprachlicher Gewalt, die – so Scharloth (2017) – im „öffentlichen Diskurs eine steile Karriere gemacht“ hat, insofern Hate Speech „zusammen mit den Ausdrücken Hasskommentar und Hassbotschaft sowie mit Komposita mit dem Determinatum Hetze (Hetzkommentar, Online-Hetze) zur Chiffre für die spezifische Qualität politischer Debatten in sozialen Netzwerken geworden“ (Scharloth 2017, 97) ist, wenngleich sie bei weitem nicht auf soziale Netzwerke beschränkt ist (vgl. Marx 2017).
Hassrede/Hate Speech ist ein sprachliches Phänomen, das sich unterschiedlich manifestiert und unterschiedliche Ausprägungen aufweist. Um die Frage, wie sich Hate Speech bzw. sprachliche Gewalt konkret zeigt und wie Hate Speech funktioniert, beantworten zu können, muss zunächst geklärt werden, welche Auffassung von Sprache hier zugrunde gelegt wird.

Sprechen ist Handeln

Sprache ist aus einer pragmalinguistischen Perspektive als ein Werkzeug, als ein Mittel oder ein Instrument, mit dem Welt beschrieben und gestaltet wird, zu betrachten. Mit Bezug auf Cassirer ist Sprache als ein Mittel der „Gestaltung zur Welt“ zu verstehen. (Cassirer 2010: 9, Herv. i. O.) In dieser Auffassung von Sprache liegt dem Sprachgebrauch immer schon ein Handlungsmoment inne, das in unserem alltäglichen Kommunizieren und Interagieren eine wichtige Rolle innehat. Bereits Wilhelm von Humboldt spricht vom individuellen Sprechen als einer Tätigkeit (energeia), Ludwig Wittgenstein geht davon aus, dass die Bedeutung eines Wortes in seinem Gebrauch besteht und auch Karl Bühler konzeptualisiert das sprachliche Zeichen als Organon mit unterschiedlichen Funktionen und Handlungspotenzialen. Ihnen gemeinsam ist, dass sie von der Gesellschaftlichkeit sowie vom Handlungs- und Interaktionspotenzial der Sprache und des Sprechens ausgehen (vgl. genauer Spieß 2011, 11-72).
Sprachliches Handeln bildet einen wesentlichen Teil unserer alltäglichen sozialen Interaktionen, die ganz unterschiedlich ablaufen können. Sprachliches Handeln kann demnach so gestaltet sein, dass wir unsere Interaktionspartner_innen als gleichberechtigte, gleichwerte Partner_innen betrachten oder aber auch so, dass die sprachliche Konstruktion der Anderen so vollzogen wird, dass sie nicht dem Selbstbild der Anderen entspricht (vgl. Scharloth 2018, 7ff.), insofern die Interaktionspartner_innen sprachlich herabgewürdigt, beleidigt, diskriminiert oder diffamiert werden. Sprachliche Äußerungen der Herabwürdigung, Beleidigung, Diskriminierung und Diffamierung werden als Akte der Gewaltausübung, als Akte verbaler Aggression wahrgenommen, die gesichtsverletzend sind. So auch in der eingangs erwähnten Aussage Gaulands. Mit dieser Äußerung haben wir es nicht einfach mit einer Meinungskundgabe des AfD-Politikers zu tun, sondern mit einer auf eine bestimmte Person bzw. Repräsentation einer Gruppe bewusst bezogene sprachliche Diskriminierungs- und Herabwürdigungshandlung, die als sprachliche Gewalt aufgefasst werden kann.
Herabwürdigungen, Diskriminierungen, Diffamierungen sind Ausprägungen gewaltvollen sprachlichen Handelns, das tagtäglich geschieht. Und so zählt vor diesem Hintergrund der gegenseitigen sprachlichen Konstruktion auch gewaltvolles und gewaltbezogenes Handeln zu unserem (alltäglichen) sprachlichen Handlungsspektrum, wie Krämer (2007) treffend konstatiert: „[...] jede gesprochene Sprache birgt immer auch das Potenzial verletzender Worte. Können wir uns eine (natürliche) Sprache vorstellen, die Schimpfnamen nicht in ihrem Wortschatz zählt und der Verben zur Beschreibung sprachlicher Verletzungen wie »verleumden«, »diskriminieren«, »verspotten«, »verfluchen« einfach fehlen?“ (Krämer 2007, 33, vgl. hierzu auch Hornscheidt/Jana/Acke 2011)
Wenn von sprachlicher Gewalt gesprochen wird, so ist also festzuhalten, dass es sich hierbei um einen Phänomenbereich handelt, zu dem unterschiedliche Formen und Ausprägungen spezifischer sprachlicher Äußerungen gehören, die auf unterschiedliche Art und Weise gewaltvoll sind, was sich zudem in einer ganzen Bandbreite an Bezeichnungen für gewaltvolle sprachliche Handlungen niederschlägt.
Hate Speech, Hassrede, verletzende Worte, verletzendes Sprechen, Pejorationen, verbale Aggression, Verbalaggression – allesamt zum Phänomenbereich sprachlicher Gewalt gehörend – werden von Scharloth (2017, 2018) und Klinker u.a. (2018) unter dem Terminus der Invektivität theoretisiert. (Vgl. zur Beschreibung des Phänomenbereichs auch König/Stathi 2010 und Meibauer 2013) Invektivität umfasst sowohl verbale als auch nonverbale Kommunikationsakte, mit denen „Bewertungen von Personen und Gruppen vorgenommen [werden].“ (Scharloth 2017: 117) Die Bewertungen zielen dabei auf deutlich negative soziale Positionierungen der am Kommunikationsgeschehen Beteiligten oder aber der vom Kommunikationsgeschehen Betroffenen u.a. in Form von Diskriminierungen, Exklusionshandlungen, Herabwürdigungen und Diffamierungen etc.

Ebenen und Formen sprachlicher Gewalt

Sprachliche Gewalt bzw. Hate Speech/Hassrede kann auf verschiedenen sprachlichen Ebenen realisiert werden, sie kann auf Einzelwortebene in Form von Schimpfwörtern zur Geltung kommen, sie kann komplexere sprachliche Handlungen umfassen, aber auch in Form von ganzen Texten realisiert werden. Auf allen Ebenen wird durch Sprache gehandelt, durch die Verwendung von Schimpfwörtern werden Beleidigungen sprachlich vollzogen, deren invektives Potenzial aus ihrem Gebrauch in spezifischen, typisierten Situationen und kommunikativen Zusammenhängen resultiert. Sie sind Teil von Sprechakten wie Diffamierungen, Herabwürdigungen und Diskriminierungen, ebenso können sie Elemente ganzer Texte, die sprachliche Gewalthandlungen realisieren, sein (z.B. Hassreden, Hassbriefe oder Hasspredigten, vgl. Meibauer 2013). Es können aber auch Einzelaussagen, ohne dass sie offensichtliche Schimpfwörter enthalten, sprachliche Gewalt ausüben. Hier spielen situative und gesellschaftliche Kontexte sowie konventionalisierte, ritualisierte Interaktionen eine zentrale Rolle (vgl. Scharloth 2017: 119).
Auch im Hinblick auf Formen der Realisierung gibt es Unterschiede. Meibauer (2011) hat differenziert in direkte oder indirekte, offene oder verdeckte Hassrede, die durch „Autorität und Macht gestützt sein [kann] oder nicht“ und die „mehr oder minder stark sein kann“ (Meibauer 2011, 1-2). Sprachliche Gewalt kann sich gegen Einzelpersonen, also Individuen richten, auf ganze Gruppen zielen oder aber auch erst Gruppen durch invektive Zuschreibungshandlungen konstituieren. König/Stathi (2010) sprechen von expliziter sprachlicher Gewalt (z.B. explizite Beschimpfungen oder Verwendung von Schimpfwörtern) und von impliziter sprachlicher Gewalt, die subtiler erfolgt, beispielsweise durch Zuschreibungshandlungen, durch Behauptungshandlungen, durch vermeintliches Konstatieren von Sachverhalten, durch Generalisierungen und daraus resultierenden Stereotypisierungen, durch Präsuppositionen etc. (vgl. hier auch Lobenstein-Reichmann 2013). Im Falle impliziter sprachlicher Gewalt werden durch Kontextualisierungen Schlussprozesse in Gang gesetzt, die verbal nicht expliziert werden, die aber mental evoziert und/oder assoziiert werden.

Sprachliche Gewalt als Teil öffentlich-politischen Sprachhandelns

Invektivität ist Teil öffentlich-politischer Diskurse. Problematisch wird ein solches Sprechen, wenn pauschal soziale Gruppen diskriminiert oder Personen direkt durch negative Zuschreibungen beleidigt und angegriffen werden. Was passiert dabei genau? Ich komme hierzu noch einmal auf die Äußerung Gaulands zurück.

(1) „Diese tolle Ausländerbeauftragte im Kabinett Merkel sagt noch etwas. Sie sagt, eine spezifisch deutsche Kultur ist jenseits der Sprache schlicht nicht identifizierbar. Das sagt eine Deutsch-Türkin. Ladet sie mal ins Eichsfeld ein, und sagt ihr dann, was spezifisch deutsche Kultur ist. Danach kommt sie hier nie wieder her, und wir werden sie dann auch, Gott sei Dank, in Anatolien entsorgen können.“ (Gauland, August 2017, Hervorh. CS)

Betrachtet man diese Aussage aus linguistischer Perspektive, so greifen hier die Ebenen – Lexikon, Metapher und Handlung – ineinander und bedingen sich gegenseitig. Zunächst wird hier in einem Referenzakt der Bezug zur SPD-Politikerin Aydan Özoguz hergestellt, auf die nicht namentlich, sondern mit der lexikalischen Einheit diese tolle Ausländerbeauftragte und mit dem Ausdruck Deutsch-Türkin verwiesen wird. Mit der Pronominalisierung das in Satz 3 wird auf die Aussage Özoguz (eine spezifisch deutsche Kultur ist jenseits der Sprache, schlicht nicht identifizierbar), die in Satz 2 wiedergegeben wird, Bezug genommen, womit indirekt auf die damit verbundene Leitkulturdebatte rekurriert und die damals prominent öffentlich ausgetragene Leitkulturdebatte aufgerufen wird. In der Aussage Gaulands sind mehrere invektive Sprachhandlungen festzustellen. Im ersten Satz der Aussage wird die Referenzperson Ausländerbeauftragte mit dem Attribut toll näher bestimmt, wobei die folgenden Sätze die Lesart von toll in einer negativen Lesart (‚nicht bei Sinnen‘, ‚verrückt‘) oder als ironischen Bruch mit der Lesart ‚außergewöhnlich‘, ‚erstaunlich‘ spezifizieren. (Zu den Bedeutungsaspekten vgl. den DWDS-Eintrag)
Im dritten Satz Das sagt eine Deutsch-Türkin liegt eine Markierung der Herkunft der Person vor. Da in dem mit der Aussage aufgerufenen Kontext der Debatte um die deutsche Leitkultur, zu der sich die bundesdeutsche Politikerin Özoguz äußert, die Herkunft der SPD-Politikerin Özoguz keine Relevanz hat, liegt durch die explizite Nennung der Herkunft von Özoguz eine Relevantsetzung eines bestimmten auf die Person bezogenen Merkmals vor, das den diskriminatorischen Sprechakt begründet. Die Herkunft von Özoguz hat nichts mit ihrer politischen Kompetenz als Ausländerbeauftragte und SPD-Politikerin zu tun. Die Hervorhebungshandlung stellt insofern eine Diskriminierung und Herabwürdigung dar, weil es um die Absprache von Kompetenz geht, denn die Äußerung lässt Raum für den impliziten Schlussprozess: Weil Frau Özoguz keine richtige Deutsche (sondern eine Deutsch-Türkin) ist, kann sie auch nichts zur deutschen Kultur sagen. Nur wirkliche Deutsche können sich zur deutschen Kultur äußern. Im vierten Satz formuliert Gauland eine Aufforderung an sein adressiertes Publikum in Thüringen, Özoguz zu erklären, was eine spezifisch deutsche Kultur ist. Die Aussage des letzten Satzes wir werden sie... in Anatolien entsorgen können als prophezeite Folge der zuvor geforderten Handlung stellt eine Dehumanisierungshandlung und Drohungshandlung zugleich in Form einer Metapher dar. Der Ausdruck entsorgen wird verwendet, wenn es darum geht, Abfall, Müll, überflüssige Gegenstände, Objekte, zu beseitigen, er wird somit auf überflüssige Dinge und Gegenstände bezogen. Im übertragenen Sinne wird entsorgen auch abwertend für die Beseitigung als entbehrlich oder als unzweckmäßig empfundener Inhalte, Ideen oder Werte verwendet. (vgl. DWDS-Eintrag entsorgen). Mit dem Bezug des Ausdrucks auf Personen treten in einem metaphorischen Prozess die Bedeutungsaspekte von entsorgen auf den Zielbereich Mensch, Person über. Bezogen auf Personen stellt die Verwendung der Vokabel entsorgen damit eine herabwürdigende, dehumanisierende Bewertung der Person dar. Die Person wird durch die Verbindung mit dem Verb entsorgen zu einer Sache degradiert und mit den Bedeutungsaspekten ‚überflüssig‘, ‚nichts mehr wert‘, ‚unwert‘ in Verbindung gebracht. Damit wird sie nicht mehr als Mensch betrachtet.
Weitere Formen sprachlicher Verunglimpfungen im öffentlich-politischen Diskurs finden wir beispielsweise auch in der Rede „Zur Lage der Nation aus freiheitlicher Sicht“ vom 24.10.2016, die Heinz-Christian Strache als Oppositionsführer im Rahmen des österreichischen Nationalfeiertags im Wiener Palais Epstein hielt. Strache spart in seiner Rede nicht mit Verunglimpfungen, pauschalen Zuschreibungen oder Beleidigungen, die das dichotome Muster populistischen Sprechens (Wir hier unten – die da oben; Wir als homogenes (bedrohtes) Volk vs. die Anderen/die Fremden da draußen) in mehrfacher Weise aufgreifen bzw. bedienen:

(2) „Durch den ungebremsten Zustrom von kulturfremden Armutsmigranten, die in unsere Sozialsysteme einsickern, wird aber unser von Solidarität und Zusammenhalt getragenes gesellschaftliches Gefüge in seinen Grundfesten erschüttert und macht mittelfristig einen Bürgerkrieg nicht unwahrscheinlich.“ (zitiert nach https://www.nachrichten.at/nachrichten/ticker/Strache-Rede-gegen-Fluechtlinge-CETA-und-gekaufte-Medien;art449,2382349, Vollversion der Rede unter: https://www.youtube.com/watch?v=SU5udqi9pQM, Hervorh. im Zitat CS, zuletzt aufgerufen am 28.3.2019)

Mit der Metapher ungebremster Zustrom von kulturfremden Armutsmigranten findet zunächst eine pauschalisierende Zuschreibungshandlung statt. Sich auf der Flucht befindende Personen werden als Naturereignis (ungebremster Zustrom) konzeptualisiert. Der Ausdruck Zustrom umfasst den Bedeutungsaspekt ‚große Menge‘ und die Attribuierung ungebremst bestimmt diesen Zustrom als ‚ungehindert‘, ‚uneingeschränkt‘, ‚nicht gedrosselt‘, ‚mit hoher Geschwindigkeit‘ (vgl. u.a. DWDS-Eintrag ungebremst) und insofern als ‚unkontrollierte Gewalt‘ näher. Zudem werden sie durch die Attribuierung mit dem Adjektiv kulturfremd und durch das Adjektiv arm als Teil des Determinativkompositums Armutsmigranten näher bestimmt und bewertet. Die von Strache spezifizierte Migration als Armutsmigration wird zudem mit unmittelbaren und mittelbaren negativen Folgen (Erschütterung der Solidarität, des gesellschaftlichen Gefüges und des Zusammenhalts, Bürgerkrieg) in Verbindung gebracht, die Migrant_innen werden als Verursacher konzeptualisiert, insofern sie der Grund für die bevorstehenden Gefahren sind. Migrant_innen werden demzufolge pauschal negativ kontextualisiert und als soziale Gruppe konstruiert, die enorme gesellschaftliche Probleme erzeugt. Mittels eines Gefahrentopos, der durch die Ausdrücke erschüttert und Bürgerkrieg aufgerufen wird, beschreibt Strache die Folgen des ungebremsten Zustroms. Er konstruiert sprachlich ein nahendes Bedrohungsszenarium, wobei er auf Gebäudemetaphorik zurückgreift. Gesellschaft wird als Gebäude konzeptualisiert, das durch Zuwanderung „in seinen Grundfesten“ erschüttert und durch Krieg (Bürgerkrieg) bedroht wird. Im zweiten Teilsatz des ersten Satzes beschreibt er die Folgen des Migrationsvorgangs, den er im ersten Teilsatz als ungebremsten Zustrom benennt, zudem als ein Einsickern in unsere Sozialsysteme. Diese Konzeptualisierung steht in einem gewissen Widerspruch zur Benennung des Vorgangs mit der Vokabel ungebremster Zustrom, der ja mit dem Bedeutungsaspekt ‚große Menge‘ verbunden ist, womit prinzipiell auch kein Einsickern assoziiert wird (sondern eher eine Überschwemmung); einsickern dagegen ruft die Bedeutungsaspekte ‚unbemerkt‘, ‚tropfenweise‘ und ‚langsam‘ auf (vgl. DWDS-Eintrag). Eine dritte Gefahrenkonstruktion liegt mit dem Verweis auf den Bürgerkrieg vor. Gefahren werden somit auf unterschiedliche Weise konzeptualisiert: Durch den ungebremsten Zustrom, der gewaltvoll ist, durch das unbemerkte Einsickern, dessen negative Folgen erst spät erkannt werden und durch einen nahenden Bürgerkrieg, der mit den Aspekten ‚zerstörerisch‘, ‚viele Tote‘ etc. verbunden ist. Mit Bedrohungsszenarienkonstruktionen schreibt Strache Migrant_innen eine die Gesellschaft unterminierende, gewaltvolle, zerstörerische, Kriege treibende Kraft zu und bewertet sie pauschal negativ.
An anderer Stelle in der gleichen Rede und wiederum bezogen auf die Migrationspolitik attribuiert Strache Merkel als gefährlichste Frau Europas.

(3) „Und damit beweist Merkel, dass sie nicht nur die mächtigste, sondern leider auch die gefährlichste Frau Europas ist, für die der Grundsatz das Recht geht vom Volk aus nur eine leere Worthülse ist.“ (Heinz-Christian Strache, FPÖ-Bundesparteiobmann, Rede zur Lage der Nation aus freiheitlicher Sicht, https://www.youtube.com/watch?v=tSOnHeB3eiM)

Mit der Attribution der bundesdeutschen Kanzlerin Angela Merkel durch den Superlativ gefährlichste vollzieht Strache eine Herabwürdigungshandlung, insofern Merkel als Repräsentantin der deutschen Regierung negativ beurteilt und damit nicht nur ihre Person, sondern auch das politische Amt negativ als Gefahr beurteilt wird. Das Attribut gefährlich wird gekoppelt mit dem Kommentaradverb leider sowie mit dem Attribut mächtigste, was den Sprechakt der Herabwürdigung verstärkt. Das Kommentaradverb leider bringt die Enttäuschung Straches über das Verhalten Merkels zum Ausdruck. Die Verbindung der Attribute gefährlichste und mächtigste führt zudem dazu, dass mächtig eine negative Wertung erfährt, insofern der Bedeutungsaspekt von mächtig ,einflussreich sein‘ durch den Superlativ des Attributs gefährlich als Bedrohung konzeptualisiert wird. In Kombination mit den Attributen mächtigste und gefährlichste wird die Politikerin Merkel sprachlich durch ein metonymisches Verfahren abgewertet, insofern die Person Merkel hier für die migrationspolitischen Entscheidungen der bundesdeutschen Regierung angeführt wird und ihre Handlungen, die sich aber auf die komplexe Regierungsarbeit beziehen, als Bedrohung behauptet werden. Das Kommentaradverb leider verstärkt die Einstellung Straches gegenüber der Politik Merkels.

Zur Metapragmatik sprachlicher Gewalt

Invektivität bzw. sprachliche Gewalt wird – wie bereits angedeutet – auch öffentlich verhandelt, insofern sie medial kritisiert wird. Kritik wird in den Medien durch Medienakteur_innen am sprachlichen Ausdruck und an der zugrunde liegenden Einstellung gegenüber den ‚gehassten‘ Personen geübt, u.a. ist dies im Zuge der Äußerung Gaulands oder aber im Zuge der Rede von Strache in der seriösen Tages- und Wochenpresse geschehen. Kritik wird aber auch durch Rekontextualisierungspraktiken vollzogen, wie sie u.a. Marx (2017) herausgearbeitet hat. Insbesondere Personen, die öffentlich agieren und einen gewissen Bekanntheitsgrad aufweisen (wie z.B. die bundesdeutschen Politikerinnen Renate Künast oder Kathrin Göring-Eckardt) treten für eine öffentliche Thematisierung von Diffamierungs-, Herabsetzungs- und Beleidigungshandlungen ein, indem sie dem gewaltvollen sprachlichen Handeln entgegen treten. Dies geschieht u.a. sprachlich, indem sie Hate Speech rekontextualisieren, beispielsweise gibt Renate Künast auf ihrem Facebook-account unter dem Punkt „Netiquette“ eine Anleitung für das Formulieren von Hasskommentaren (vgl. Facebook Renate Künast). Die Anleitung geht auf den Aufbau, den Inhalt, den sprachlichen Stil, auf soziale Aspekte und auf mögliche Konsequenzen von Hassposts ein. Dadurch, dass die betroffene Person Künast diese kommunikative Praxis in dieser Form thematisiert und Strukturen von Hasskommentaren auf ironische Weise offenlegt und damit die Hater_innen entlarvt, schwächt sie potenzielle Hassposts und Hasskommentare ab. Ziel dieser metapragmatischen Verhandlung von Hate Speech in Form von Rekontextualisierungen ist die Entkräftung künftiger Hasskommentare.

Funktionen sprachlicher Gewalt

Neben der Herabsetzung und Herabwürdigung anderer Personen oder Personengruppen, die mit sprachlicher Gewalt immer schon einhergeht und der impliziten Aufwertung der Eigengruppe, können aber weitere Funktionen gewaltvollen Sprechens ausgemacht werden.
So steht im Zuge sprachlicher Diskriminierung und sprachlicher Gewalt mindestens ein weiteres sprachliches Verfahren im Fokus, das als strategische Positionierung bezeichnet werden kann und hier abschließend erwähnt werden soll. Akte sprachlicher Gewalt jeglicher Form zielen auf soziale Positionierungen, die im Zuge sprachlicher Gewalthandlungen vollzogen werden. Solche Handlungen sind triadischer Natur, insofern mit der Äußerung eine Eigen- wie auch eine Fremdpositionierung sowie eine Ausrichtung an Dritten verbunden ist. Soziale Positionierung über Negativwertung durch pauschalisierende Zuschreibungen sozialer Gruppen können mit dem Modell des Stancetaking, dem Stancedreieck, erfasst und beschrieben werden (Abb.1). Du Bois (2007) definiert Stancetaking recht allgemein, wenn er formuliert: „I evaluate something, and thereby position myself, and thereby align with you.“ Nach ihm (vgl. Du Bois 2007:163) umfassen Stancetakingaktivitäten immer mindestens drei Aspekte, zu denen auch Positionierungen gehören:

a) Bewertung von Sachverhalten, Gegenständen, Objekten, Ideen, Handlungen, Personen, Gruppen.

b) Positionierung der Akteur_innen zum Sachverhalt, Gegenstand, Objekt, zur Idee, Handlung, zur Person, zur Gruppe.

Lucius-Hoene/Deppermann (2004: 168) definieren Positionierungen, die als Teil von Stancetakingaktivitäten fungieren, als „diskursive[...] Praktiken, mit denen Menschen sich selbst und andere in sprachlichen Interaktionen aufeinander bezogen als Personen her- und darstellen, welche Attribute, Rollen, Eigenschaften und Motive sie mit ihren Handlungen in Anspruch nehmen und zuschreiben [...].“ Grafisch lassen sich Stancetaking- und Positionierungsaktivitäten anhand eines Dreiecks erläutern. Das Stancedreieck lässt sich im Anschluss an Du Bois (2007) folgendermaßen darstellen:

Folie1.jpeg

Abb.1: erweitertes Stancetakingmodell (modifiziert durch die Autorin nach Du Bois 2007)

Wie Bewertungen und Positionierungen vollzogen werden, soll an dieser Stelle exemplarisch an den oben bereits analysierten Sprachbelegen gezeigt werden:
Gauland bewertet die SPD-Politikerin Aydan Özoguz durch die Zuschreibung diese tolle Ausländerbeauftrage in Sprachbeleg (1) in ironisch gebrochener Weise negativ, was durch die zuschreibende Hervorhebung ihrer Herkunft (eine Deutsch-Türkin) unterstützt wird. Zugleich positioniert er sie durch die Herkunftsbenennung als nicht ganz zu Deutschland gehörig und damit als nicht kompetent in Fragen, die die deutsche Kultur betreffen. Mit der Aussage wir werden sie dann auch, Gott sei Dank, in Anatolien entsorgen können positioniert er Özoguz als Sache, die keinen Wert hat und folglich auch entsorgt werden kann. Durch die direkte Aufforderung ladet sie mal ins Eichsfeld ein sowie durch die Verwendung des solidarisierenden wir positioniert er sich selbst und auch die von ihm adressierte Gruppe als diejenigen Instanzen, die ein solches Urteil fällen können und die kompetent in Fragen zur deutschen Kultur sind.
Mit der Aussage in Sprachbeleg (2) positioniert Strache Migrant_innen als Gefahr für unsere Gesellschaft, insofern er ihnen zerstörerische Kräfte zuschreibt, die die solidarische Gesellschaft erschüttern und sogar einen Bürgerkrieg auslösen können. Implizit wird dabei die Gesellschaft, in die die Migrant_innen einwandern, als bedroht charakterisiert. Es findet hier zudem die Konstruktion einer sozialen Gruppe (Armutsmigranten) statt, die als der Gesellschaft, in die die Gruppe migriert, kulturfremd, d.h. nicht zur Kultur gehörend bzw. passend (vgl. DWDS-Eintrag zu fremd) positioniert wird.
Strache bewertet in Beleg (3) die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel durch die Zuschreibung gefährlichste Frau negativ und positioniert sie dadurch als eine Bedrohung und als Feind; zugleich positioniert er sich selbst zum Sachverhalt ‚Migrationspolitik der Bundesrepublik Deutschland‘. Damit verbunden ist zudem die Selbstpositionierung als Anwalt des Volkes, insofern er mit der Aussage (für die der Grundsatz das Recht geht vom Volk aus nur eine leere Worthülse ist) die Zuschreibung spezifiziert und damit zugleich eine Vorwurfs- und Kritikhandlung vollzieht, die nicht nur die Politik Merkels betrifft, sondern auch an sein Publikum gerichtet ist, von dem Strache ausgeht, dass es seine Kritik teilt.

Fazit

Es lässt sich also festhalten, dass sich Positionierungen im Kontext von Stancetakingaktivitäten als eine ideologisch gebundene Aktivität der Zuschreibung von Attributen, (stereotypen) Eigenschaften, Verhaltensweisen sowie Stancetakingaktivitäten als Formen der Bewertung von Personen und Gruppen in den genannten Sprachbelegen sehr markant zeigen und es wird deutlich, dass mit sprachlicher Gewalt, mit Hate Speech, mit Diskriminierungen, Beleidigungen, Herabsetzungen und Herabwürdigungen immer schon Einstellungen gegenüber einer Person/einer sozialen Gruppe verbunden sind, die nicht nur die betroffene Gruppe oder Person tangieren, sondern die immer schon auch ausgerichtet ist auf Dritte bzw. adressiert ist an Dritte, beispielsweise an ein disperses, unabgeschlossenes Publikum. Indem mit einer sprachlichen Handlung Bezug genommen wird auf eine Person/eine soziale Gruppe und dadurch die Person/die soziale Gruppe bewertet und positioniert wird (wie in Abbildung 1 zu sehen ist), richtet sich der Akteur/die Akteurin durch den Sprachgebrauch an anderen aus und gibt zugleich seine/ihre Einstellung und seine Positionierung preis.
Die Ausrichtung beispielsweise an ein disperses, unabgeschlossenes Publikum geschieht mit dem Ziel, Zustimmung zur eigenen Politik, zur eigenen Einstellung und Weltanschauung zu erreichen.
Mit den oben analysierten Äußerungen werden nicht einfach nur Positionierungen vollzogen, vielmehr wird mit dem Sprachgebrauch immer schon eine Fremd- wie auch eine Selbstpositionierung performiert, die verbunden ist mit einem Mobilisierungspotenzial derjenigen Personen, die diese Äußerungen wahrnehmen und sich affirmativ oder aber auch kritisch gegenüber den Äußerungen verhalten.
Sprachliche Gewalt hat damit wesentlich Teil an der Verhandlung sozialer Ordnung bzw. an der Verhandlung sozialer Ordnungsvorstellungen und an der Herstellung sozialer Ordnung (vgl. Scharloth 2017 und 2018).

Literatur

Quellen:

https://dwds.de (zuletzt aufgerufen am 28.3.3019)

Facebook Renate Künast = https://de-de.facebook.com/renate.kuenast/app/190322544333196/?ref=page_internal (zuletzt aufgerufen am 28.3.2019)

Strache, Heinz-Christian: Rede zur Lage der Nation, Ausschnitt aus der ZIB unter: https://www.youtube.com/watch?v=tSOnHeB3eiM (zuletzt aufgerufen am 28.3.2019), die vollständige Rede unter:

https://www.youtube.com/watch?v=SU5udqi9pQM (zuletzt aufgerufen am 28.3.2019

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/aerger-ueber-rassistischen-kommentar-von-afd-abgeordneten-15372056.html (zuletzt aufgerufen am 28.3.2019)

Forschungsliteratur:

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Dr. phil. Constanze Spieß forscht und lehrt seit 2015 am Institut für Germanistik der Karl-Franzens-Universität Graz. Zuvor forschte und lehrte sie an den Universitäten Trier, Bochum, Dortmund, Bonn und Münster. Im Sommer 2017 war sie als Gastprofessorin an der Universität Wien tätig. Zu ihren wissenschaftlichen Arbeitsschwerpunkten zählen die soziopragmatische Diskurs- und Textlinguistik, die Politolinguistik, die Genderlinguistik sowie der Bereich Sprache und Kunst. Konkret forscht sie zu Medizin- und Bioethikdiskursen, zu populistischem Sprachgebrauch in öffentlich-politischer Kommunikation, zu diskursiven Strategien sprachlicher Geschlechterkonstruktionen sowie zu sprachlichen Mustern der Kunstkommunikation.

Tony Cokes, Evil.66.2 (DT.sketch.2.7), 2016, (Screenshot)

04.04.2019

[1] Özoguz formulierte diese Aussage in einem Gastbeitrag des Tagesspiegels vom 14.5.2017. Online unter: https://causa.tagesspiegel.de/gesellschaft/wie-nuetzlich-ist-eine-leitkultur-debatte/leitkultur-verkommt-zum-klischee-des-deutschseins.html

[2] Ein Ausschnitt der Rede findet sich unter https://www.youtube.com/watch?v=iV7YgdSRCLI oder auch in: https://www.faz.net/aktuell/politik/bundestagswahl/afd-alexander-gauland-traeumt-von-entsorgung-aydan-oezoguz-15171141.html. Der Redeausschnitt wurde für den Beitrag von der Autorin literal transkribiert.

[3] vgl. hierzu Lobenstein-Reichmann 2013, die sprachliche Ausgrenzungsstrategien im späten Mittelalter und der frühen Neuzeit untersucht und eine Pragmasemantik des ausgrenzenden Sprechens erarbeitet hat. In diesem Zusammenhang geht Lobenstein-Reichmann sehr ausführlich auf die unterschiedlichen Strategien und sprachlichen Ebenen ein.

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